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Portalrechte
Allgemein
- Anzeige des Firmenlogos
steuert, ob ein abweichendes Firmenlogo oben links im Kundenportal angezeigt werden soll. Es ist nun möglich neben dem Logo des Händlers (Mandant) auch das Logo des Kunden (Firma) oder das Logo des Wiederverkäufers anzuzeigen. Das Logo muss als Avatar an der entsprechenden Firma/ Mandant hinterlegt sein. Ist kein Logo hinterlegt aber eine Einstellung vorgenommen, wird als Rückfallvariante immer das Logo des Händlers (Mandant) angezeigt. Werden keinerlei Avatare verwendet, so wird das Standardsymbol angezeigt.