Anfahrtspauschale
Als Anfahrtspauschale kann ein beliebiger Artikel hinterlegt werden. Die Anfahrtspauschale an der Maschine oder der Anschrift wird automatisch in einem Service-Auftrag mit dieser Maschine aufgenommen. Ist die Anfahrt in einem Service-Auftrag Vertragsleistung, wird der Artikel mit einem Verkaufspreis von 0 aufgenommen.
Fahrtzeit nicht berechnen
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Mit Konfiguration 576 kann für einen oder mehrere Geschäftsbereich eingestellt werden, dass keine Anfahrtspauschale ermittelt wird, egal wo (siehe unten) diese hinterlegt ist.
Die Pauschale kann auf verschiedene Weisen ermittelt werden:
1. Anfahrtspauschale über Kundenschrift
Ist die Anfahrtspauschale an der Kundenanschrift hinterlegt, erben alle Maschinen, welche an dieser Anschrift stehen, diese Anfahrtspauschale. Sie kann an der Anschrift im Reiter Weiteres im Abschnitt Warenwirtschaftsdaten festgelegt werden.
2. Anfahrtspauschale über Maschine
An der Maschine kann in der Registerkarte Einsatzdaten die Anfahrtspauschale aus der Anschrift überschrieben werden (wenn diese für eine einzelne Maschine nicht gelten soll).
3. Anfahrtspauschale über Bezirke
Alternativ kann der Anfahrtsartikel auch dynamisch anhand der Postleitzahl des Standortes der Maschine bestimmt werden. Weitere Informationen unter Bezirke.
4. Anfahrtspauschale und Fahrzeit/Kilometer abrechnen
Über die Konfiguration 403 kann gesteuert werden, dass trotz Angabe einer Anfahrtspauschale mit der Tätigkeit Fahrtzeit und/oder Fahrtkilometer abgerechnet werden können.
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